Sport und Asyl

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

in der Anlage erhaltet Ihr das aktualisierte Hinweisblatt für Sportvereine, die sich dem Thema stellen wollen. In Bezug auf die Residenzpflicht gilt der örtlich beschränkte Aufenthalt für die drei ersten Monate. Darüber hinaus geltende Regelungen sind mit der örtlichen unteren Eingliederungsbehörde zu besprechen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Richter

Landessportbund Sachsen

Geschäftsbereichsleiter Sportentwicklung/Jugend

Tel. +49 . 341 . 2163180

Fax. +49 . 341 . 2163185

Mobil. +49.151.12695015

richter@sport-fuer-sachsen.de

 

Landessportbund Sachsen

Goyastraße 2d

04105 Leipzig

Tel. +49 . 341 . 21631-0

Fax +49 . 341 . 21631-85

Steuer-Nr. 231/140/06211

www.sport-fuer-sachsen.de

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